Schnellstmöglich ins Gesundheitshotel? So beantragen Sie ihre Familienkur!
Was früher die Kur war, ist heute ein komplexes System aus Präventions- und Nachsorgebehandlungen. Ob Sie eine ambulante oder stationäre, eine präventive oder rehabilitative Maßnahme anstreben – ihr erster Weg führt zunächst zu ihrem Kinder- oder Hausarzt. Nur er kann einen ordnungsgemäßen Antrag stellen, indem auch bereits ihr Wunschziel eingetragen wird. Sollten Sie also konkrete Vorstellungen haben, ist es ratsam, sich im Vorfeld über ein geeignetes Gesundheitshotel und Anwendungen zu informieren. Den ausgefüllten Antrag lassen sie ihrer Krankenkasse bzw. ihrer Beihilfestelle zukommen, die nun mittels des Medizinischen Diensts eine Begutachtung durchführen lässt. Hierbei wird festgestellt, ob die beantragte Familienkur wirklich notwendig, also förderungswürdig ist. Die Prüfung der Notwendigkeit erfolgt in der Regel schriftlich, in Einzelfällen wird allerdings auch eine körperliche Untersuchung angeordnet.
Bei welchen Erkrankungen macht man eine Familienkur?
Viele Erkrankungen sind förderungswürdig, darunter Atemwegsprobleme, Hauterkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, psychosomatische Beschwerden oder Adipositas. Wenn die Kur als Präventionsmaßnahme, also als Vorsorge durchgeführt werden soll, ist die Zielsetzung meist die Verbesserung der Gesundheit, wodurch eine Anfälligkeit verringert wird oder die Vermeidung einer Chronifizierung bestehender Beschwerden. Eine rehabilitative Maßnahme hingegen dient der Linderung und hilft mit ihren Therapien, das zukünftige Leben trotz Krankheit mit neuerlernten Verhaltensweisen zu bewältigen. Darüberhinaus soll selbstverständlich eine Verschlechterung des aktuellen Zustands unbedingt vermieden werden.Welches Gesundheitshotel sich auf die Erkrankungen ihres Kinders spezialisiert hat, können Sie bei ihrer Krankenkasse erfragen oder Sie informieren sich direkt auf den Internetseiten der Kliniken.
Grünes oder rotes Licht für die Familienkur?
Sollte ihrem Antrag stattgegeben werden, besteht die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Leistungserstattung. Bei Ablehnung des Antrags kann mit Absprache des Arztes Einspruch erhoben werden. Eine andere Alternative ist die Beantragung einer ambulanten Familienkur ohne Unterkunftszuschuss, die häufig gewährt wird. Eine weitere Option für die Familie ist ein eigenfinanzierter Erholungsurlaub in einem Kinderhotel. Hier besteht selbstverständlich freie Wahl der Unterkunft und des Reiselandes. Fast jedes Gesundheitshotel bieten sogenannte Pauschalangebote mit Unterkunft, Verpflegung und meist zwei Kuranwendungen pro Tag, sowie die kostenfreie Nutzung der Freizeitbereiche des Hauses wie Schwimmbad und Sauna. Diese Pauschalangebote können entweder direkt über die Homepage des Hotels gebucht werden oder aber bei speziellen Reiseveranstaltern. Vorteil hierbei ist ein breites Angebot aus den Bereichen Wellness und Kur, das eine individuelle Auswahl ermöglicht.
Was Sie bei einer Kur im Gesundheitshotel erwartet
Die Dauer einer Kur beträgt im Normalfall drei Wochen, in denen ihr Kind ärtzlich untersucht und begleitet wird, sportliche und erholsame Anwendungen besucht und in unterschiedlichen Seminaren lernt, verantwortungsbewusst mit dem Körper und der Krankheit umzugehen. Es wird auch immer wieder Kurse und Anwendungen geben, bei denen Sie als Eltern aktiv teilnehmen müssen und so den Behandlungsprozess ihres Kindes unterstützen. Neben allen vorgegebenen Elementen bleibt auch jede Menge Freizeit für Sie und ihr Kind, die Sie in dieser stressfreien Umgebung nutzen können, um ein entspanntes Miteinander der ganzen Familie zu erleben. Vielfach sind es gerade diese Momente in der Familienkur wie ein gemeinsamer Spaziergang am Strand von Misdroy, die deutlich machen, wie wichtig die kleinen Pausen im Alltag sind, in denen Platz für echte Gefühle ist. |